AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma DasDies Service GmbH für den Geschäftsbereich Fahrzeugaufbereitung

I. Geltungsbereich / Vertragsschluss

(1) Aufträge von Kunden (Auftraggeber) werden ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der DasDies Service GmbH (Auftragnehmer) ausgeführt. Jegliche Tätigkeit des Auftragnehmers erfolgt nur aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Der Vertragsabschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Abweichende Regelungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Sie werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

(2) Die im Folgenden gewählte männliche Darstellungsform dient lediglich der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit; männliche, weibliche und diverse Personen sind selbstverständlich ohne jedwede Diskriminierungsabsicht gleichermaßen gemeint.

(3) Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Verbrauchern i.S.d. § 13 BGB, d.h. jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Vertragspartner des Auftragnehmers wird der Kunde selbst.

(4) Die derzeit gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind jederzeit auf www.fahrzeugaufbereitung-kamen.de abrufbar und können gespeichert oder ausgedruckt werden und befinden sich zugleich rückseitig auf den seitens des Auftraggebers zu unterschreibender Auftragsbestätigung.

II. Gegenstand

Gegenstand der Bedingungen ist der Vertrag über die Tätigkeit der Firma DasDies GmbH auf den Gebieten der angebotenen Serviceleistungen, insbesondere Fahrzeugaufbereitung, (Innen-)Reinigung und Autowäsche.

III. Terminvereinbarung und Vertragsabschluss

(1) Terminvereinbarungen in den Geschäftsräumen werden im rechtlichen Sinne als verbindliches Auftragsangebt des Auftraggebers behandelt und werden als solche anerkannt. Der Auftrag kommt jedoch erst vor Durchführung der Fahrzeugreinigung/ -aufbereitung durch Unterzeichnung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber verbindlich zustande. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.

(2) Die Terminvereinbarung kann auch durch Online-Anmeldung (www.fahrzeugaufbereitung-kamen.de)  auf unserem Buchungssystem, per E-Mail, schriftlich (per Anmeldeformular) oder per Fax erfolgen. Bei einer Online-Anmeldung wird durch Anklicken des Buttons „Kostenpflichtig Termin vereinbaren und buchen“ eine verbindliche erklärt. Eine automatisierte Eingangsbestätigung seitens des Auftraggebers via Internet oder E-Mail stellt noch keine Auftragsbestätigung dar, sondern erst entsprechend den Regelungen des Abs. 1 durch Unterzeichnung der schriftlichen Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber.

(3) Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Auftragnehmer vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.

(4) Unabhängig von pauschalen Angeboten in Preislisten, Internet, Werbung, etc.,

behält sich der Auftragnehmer vor, einzelne Leistungswünsche des Auftraggebers abzulehnen.

IV. Widerruf,

Jedem Verbraucher als Auftraggeber, welcher einen Vertrag mit dem Auftragnehmer über dessen Websites, per E-Mail, postalisch oder telefonisch abgeschlossen hat, steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, über das im Folgenden informiert wird.

(1) Widerrufsbelehrung über das Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie jeweils den Auftragnehmer

DasDies Service GmbHGeschäftsbereich Fahrzeugaufbereitung – Unnaer Str. 39 – 59174 Kamen – Tel. 02307/7199144 –

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.

Sie können dafür das Muster-Widerrufsformular (www.fahrzeugaufbereitung-kamen/widerrufsformular)  verwenden, welches  jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

(2) Folgen des Widerrufs

(a) Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

(b) Haben Sie jedoch verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung

V. Stornierung von Terminvereinbarungen durch den Auftragnehmer

Stornierungen des Auftraggebers bedürfen immer der Textform. Das Fernbleiben vom vereinbarten Termin gilt nicht als Stornierung.

(1) Steht dem Auftraggeber ein Verbraucherwiderrufsrecht gemäß Ziffer IV dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu, greifen die nachfolgenden Stornierungsregelungen erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist.

(2) Wird die Terminvereinbarung vom Auftraggeber sodann ohne einen erkennbaren wichtigen Grund nicht eingehalten, so kann der Auftragnehmer gegen den Auftragsgeber als pauschalen Schadenersatz eine Unkostenpauschale in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 50,00 €, geltend machen. Es steht dem Auftraggeber der Nachweis frei, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Aufwendungsersatzanspruch zusteht.

VI. Stornierung von Terminvereinbarungen durch den Auftragnehmer

Stornierungen durch den Auftragnehmer bedürfen ebenfalls immer der Schriftform.

In Fällen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Brände, Unfälle, Terrorereignisse, Pandemie, Streik, Stromausfall, Störungen oder Ausfall von Telekommunikationsnetzen, Hacker-Angriffe) ist der Auftragnehmer berechtigt, den vereinbarten Termin abzusagen; etwaige Ansprüche des Auftraggebers sind bei Nachweis höherer Gewalt ausgeschlossen.

VII. Zustand bei Übergabe des FAHRZEUGES an den Auftragnehmer bzw. nach Abholung durch den Auftraggeber

(1) Das Fahrzeug sollte/darf bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vorher entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter gestellt werden, sollten Fahrzeugteile oder nicht zum Fahrzeug gehörende Teile, Wertsachen o. ä. fehlen, soweit es sich nicht um eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung des Auftragnehmers bzw. seiner Mitarbeiter handelt. Der Auftraggeber muss sich ein eigenes Mitverschulden anrechnen lassen. 

(2) Bei der Übergabe des Fahrzeugs vom Auftraggeber an den Auftragnehmer und vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug wird im Rahmen der Auftragsbestätigung ein Übernahmeprotokoll gefertigt und wechselseitig unterzeichnet, in welchem der „Ist-Zustand“ des Fahrzeugs, wie Z.B. Vorschäden am Fahrzeug, erkennbare mangelhafte Lackierungen und ggfls. die nicht ordnungsgemäße Vorreinigung durch den Auftraggeber dokumentiert werden. Im Falle der Feststellung von Vorschäden willigt der Auftraggeber sodann darin ein, dass diese seitens des Auftraggebers durch Lichtbilder festgehalten werden.

VIII. Sachmängel

(1) Die vertraglich vereinbarten und durchgeführten Leistungen des Auftragnehmers werden zusammen mit dem Auftraggeber bei Abholung und Übergabe des Fahrzeuges überprüft und gemeinsam abgenommen.

(2) Reklamationen in Form von Sachmängeln sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Auftragnehmers  schriftlich in einem Übergabeprotokoll festzuhalten und müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden.

(3) Im Fall von nicht offensichtlichen und versteckten Mängeln sind diese unverzüglich nach Kenntnisnahme vom Auftraggeber gegenüber dem Auftragnehmer anzuzeigen und zu rügen..

(4) Der Auftragnehmer hat das ausdrückliche Recht zur Nacherfüllung, sofern ein berechtigter und dem Auftragnehmer sowie dessen Mitarbeiter zuzurechnender Mangel vorliegt. Dem Auftragnehmer ist das Recht auf Nacherfüllung zwei Mal einzuräumen.

IX. Haftung

(1) Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

(2) Dieser Haftungsausschluss gilt nicht:

  • bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachtem Schaden,
  • bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, auch durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers; insoweit haftet er nur auf den nach Art des Reinigungs- und Pflegeprodukts vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden,
  • im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers,
  • bei arglistig verschwiegenen Mängeln und übernommener Garantie für die Beschaffenheit des Produkts,
  • bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

(3) Bei Lackschäden, die durch den Auftragnehmer verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeiteten Lacken, Kratzern etc., können nach Maßgabe von Ziff. VII. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

(4) Bei stark verschmutzten Innenausstattungen, die Flecken oder Blessuren aufweisen, können leicht aggressive Chemikalien eingesetzt werden. Dies kann zu Farbverblassungen und Abweichungen führen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, wird durch seine Unterschrift auf dem Auftragsbestätigung, können nach Maßgabe von Ziff. VII. dieser AGB keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

(5) Eine Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die bereits vor der Fahrzeugreinigung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, schadhafte Antennen und Außenspiegel, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden, werden nach Maßgabe von Ziff. VII. dieser AGB nicht übernommen. Der Auftraggeber wird vor der Unterzeichnung der Auftragsbestätigung hierüber informiert. Wird eine Durchführung dieser Arbeiten vom Auftraggeber dennoch gewünscht, können nach Maßgabe dieser AGB keine Schadenersatzansprüche gegen den Auftragnehmer und dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.

(6) Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, Auto-Hi-Fi, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen bzw. zu vermerken, ansonsten können gegenüber dem Auftragnehmer nach Maßgabe dieser AGB keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.

(7) Bei Motorwäschen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für etwaige Funktionsstörungen der Motor- Bordelektronik des Fahrzeugs infolge der Wäsche.

(8) Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass sein Fahrzeug nach den geltenden Bestimmungen der StVZO zugelassen und verkehrssicher ist. Ist das Fahrzeug abgemeldet oder vorläufig stillgelegt, muss dies in der Auftragsbestätigung schriftlich vermerkt werden.

X. Preise / Pauschalpreise

(1) Die Preise des Auftragnehmers, welche notwendig bereits die gesetzliche Mehrwertsteuer beinhalten, richten sich grundsätzlich nach dem Zustand oder dem Verschmutzungsgrad des zu reinigenden Fahrzeugs. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Auftraggeber anderweitig schriftlich vereinbart sind, entsprechen den Serviceleistungen für Fahrzeuge mit normalem Verschmutzungsgrad.

(2) Preisangaben auf Informationsunterlagen, sowie der Webseite des Auftragnehmers dienen der Orientierung und sind unverbindlich. Der verbindliche Preis für die beauftragte Serviceleistung ist ausschließlich in der schriftlichen Auftragsbestätigung enthalten.

(3) Bei extremen Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaaren, Fäkalien, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welcher zusätzlich zum Pauschalpreis zu entrichten ist. Aufpreise müssen auf der Auftragsbestätigung zwischen den Vertragsparteien schriftlich festgehalten werden. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Auftraggeber unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Sollte der Auftraggeber innerhalb der nachfolgenden Stunde nicht erreicht werden können oder dieser sich nicht zurückmelden, gilt die Zustimmung seitens des Auftragnehmers im Hinblick auf die erforderliche Reinigung trotz erhöhter Kosten als erteilt. Der Auftragnehmer hat den erhöhten Reinigungsbedarf zu dokumentieren. Sollte der Auftraggeber erreicht werden, so kann die entsprechende Auftragserteilung im Hinblick auf die Reinigung der extremen Verschmutzung telefonisch erteilt werden.

XI. Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen

(1) Alle Leistungen erfolgen grundsätzlich gegen Bar- oder EC-Kartenzahlung bei Abholung des Fahrzeugs.

(2) Sofern im Einzelfall eine Vereinbarung zur Zahlung der Leistungen auf Rechnung oder Sammelrechnung zur Überweisung getroffen wird, gilt das Zahlungsziel, welches auf der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung vermerkt ist für den Eingang der Zahlung beim Auftragnehmer.

(3) Im Falle offener Rechnungsbeträge behält sich der Auftragnehmer ein Pfandrecht am Fahrzeug des Auftraggebers vor.

XII. Fahrzeugüberführung

(1) Der Auftragnehmer bietet als Zusatz-Dienstleistung die Fahrzeugüberführung (Abholung und Zustellung) an. Der Preis hierfür richtet sich nach der Entfernung und wird vor Auftragsannahme mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.

(2) Die Abholung und Zustellung erfolgen ausschließlich durch einen der Mitarbeiter des Auftragnehmers. Etwaige Schäden am Fahrzeug sind bei Abholung/Übernahme gemäß Ziffer VII dieser AGB sofort schriftlich festzuhalten. Gleichzeitig gilt diese als Übernahmebestätigung für den Auftraggeber.

(3) Das Fahrzeug des Auftraggebers ist während der Überführung in der Betriebshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers versichert. Dieser Versicherungsschutz

beginnt mit der Abholung und endet mit der Übergabe nach der Zustellung.

XIII. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden durch den Auftragnehmer zum Zwecke der Vertragsabwicklung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO gespeichert und verarbeitet. Grundsätzlich findet eine Übermittlung Ihrer Daten an Dritte nur statt, wenn der Auftraggeber vorab eingewilligt hat oder die Auftragnehmer gesetzlich hierzu verpflichtet sind. Außerdem lassen die Auftragnehmer die Daten auch von Dienstleistern verarbeiten. Hierzu zählen Datenverarbeiter im Auftrag (z. B. IT-Dienstleister).

Weitere Informationen finden Sie unter www.dasdies.de/datenschutzerklaerung

XIV. Verbraucherschlichtung

Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor der Allgemeinen Verbrauchschlichtungsstelle mit Sitz in Kehl, sind die Aufragnehmer nicht verpflichtet und kommen dem auch nicht nach.

Stand: Juni 2024

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